Wir haben eine neue Bank-Verbindung für unseren Verein Besonderes Glück e.V.:
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Spenden an Besonderes Glück e.V. sind gemäß § 10 b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig.
Spenden mit einer Gesamtsumme bis zu 300,- Euro können ohne Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt geltend gemacht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300,- Euro (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) reicht die Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts (Kontoauszug).